Gemäß § 93 StVO haben die Hauseigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet dafür zu sorgen, dass die Gehsteige, welche sich entlang der Grenze der Liegenschaft befinden, von 06:00 Uhr – 22:00 Uhr zu räumen sind. Wenn trotz sorgfältiger Entfernung des Schnees oder bei gefrierenden Regen Glättegefahr besteht, müssen die Hauseigentümer auch streuen.
Die Gemeinde Markgrafneusiedl stellt Ihnen dazu kostenlos Streusplitt zur Verfügung, welcher zur Selbstabholung beim hinteren Bauhof (Hof Nr. 49) bereit liegt.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Schneepflug die Aufgabe hat, die Straßen vom Schnee freizuhalten. Das heißt, dass Schnee, welche vom Gehsteig und von Hauseinfahrten auf die Straße geschoben wird, großteils wieder zurückgeschoben wird. Diverse Grünflächen (z.B. Vorgarten, Grüninseln) wäre eine geeignete Alternative, um den Schnee zu deponieren.